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Allgemeines Strafrecht

Unter dem Begriff des Allgemeinen Strafrechts werden alle strafrechtlichen Delikte zusammengefasst, die sondern im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind.

  • Körperverletzung

  • Nötigung

  • Diebstahl

  • Unterschlagung

  • Betrug

  • Untreue

  • Verkehrsstrafrecht

    Das Verkehrsstrafrecht gehört zum Verkehrsrecht und hat die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden.

    Derzeit gibt es in Deutschland fast 60 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge, jedes Jahr kommen mehr als 3 Millionen neue Fahrzeuge hinzu. Die Dichte des Straßenverkehrs erfordert eine Vielzahl von Regelungen im Straßenverkehrsrecht. Leider verhindern diese Vorschriften nicht Regelverstöße, Sachschäden und schwere Personenschäden.

    Wenn die Behörden einen Verkehrsverstoß geltend machen, kann dies zu strafrechtlichen, Bußgeld- und/oder Verkehrsmanagementfolgen führen. Bei einem Verkehrsunfall müssen Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung geltend gemacht werden, die nicht zwangsläufig Freunde des Opfers sind. Auch das Fahrzeug selbst kann Anlass für Rechtsstreitigkeiten sein, etwa beim Kauf, Leasing oder der Reparatur.

  • Jugendstrafrecht

    Das Jugendstrafrecht ist das Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für jugendliche und heranwachsende Straftäter. Es beinhaltet den Erziehungsgedanken, der sich insbesondere auch in den vielfältigen, abgestuften Reaktionsmöglichkeiten widerspiegelt.

    Personen unter vierzehn Jahren tragen keine strafrechtliche Verantwortung. Ein junger Mensch (im Alter von 14 bis 17 Jahren) ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er moralisch und intellektuell reif genug ist, um die Ungerechtigkeit des Verbrechens zu erkennen und aufgrund dieser Einsicht zu handeln.

    Jugendliche (18 bis 20 Jahre) sind grundsätzlich voll verantwortlich. Das Gericht kann das Jugendstrafrecht gegen Sie anwenden, wenn die Gesamtbeurteilung der Persönlichkeit des Täters unter Berücksichtigung der Umstände ergibt, dass er zur Tatzeit moralisch und geistig noch minderjährig war.

  • Sexualstrafrecht

    Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Das Sexualstrafrecht dient insbesondere dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung.

    Es ist ein besonders sensibler Bereich, daher sind Klagen hier oft besonders komplex. Neben der Tatsache, dass Opfer und ihre Angehörigen meist unter großem psychischem Druck stehen, gibt es im Bereich der Sexualstrafjustiz meist auch viel Angst und Druck von außen.

    Wenn jemandem ein Sexualdelikt wie Vergewaltigung vorgeworfen wird, ist die Empörung in den Medien und in der Öffentlichkeit meist groß. Betroffene werden oft belächelt. Dies wiederum birgt die Gefahr vorschneller Schlussfolgerungen, Befangenheit und – manchmal ungerechtfertigter – Stigmatisierung des Verdächtigen oder Angeklagten.

    Mit meiner Erfahrung und Wissen, stehe Ich Ihnen professionell zur Seite.

  • Steuerstrafrecht

    Im Vergleich zu anderen Strafgesetzen weist das Steuerstrafrecht viele Besonderheiten und Besonderheiten auf.

    Das Steuerrecht ist komplex und oft schwer verständlich. Aufgrund der komplexen globalen Finanzmärkte fließen heute zunehmend internationale Regeln in unzählige Gesetze und Urteile ein.

    Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Vermeidung einer Vorverhandlung zu entwickeln, wenn ein Ermittlungsverfahren bereits begonnen hat, ansonsten sollte die Vermeidung von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren das vorrangige Ziel sein. Gerne übernehme ich die Kommunikation mit den Finanzbehörden und ggf. mit der Strafverfolgungsbehörde.

    Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind zudem die Beratung und Vertretung in Steuergestaltungsangelegenheiten in der Vermögensplanung, dem Steuerprozessrecht und dem Steuerrecht im Allgemeinen.

    Bauen Sie aktiv Ihre zukünftige finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit auf. Da steuerrechtliche Sachverhalte immer komplexer werden, ist eine zeitnahe und kompetente Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte unabdingbar.

  • Betäubungsmittelstrafrecht

    Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eine hochkomplexe Rechtsmaterie, die den davon Betroffenen nicht selten in seiner Existenz bedroht. Gerade hierbei ist es immens wichtig, einen schlagkräftigen Strafverteidiger an seiner Seite zu wissen, der einem – zumindest in rechtlicher Sicht im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren – den Rücken freihält. 

    Wenn es um drogenbezogene Aktivitäten (Drogenhandel / Drogenbesitz) geht, ist fast jede erdenkliche Aktivität strafbar. Ausnahmen werden gemacht, wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Eine solche Erlaubnis kann beispielsweise nach §§ 3-11 BtMG erteilt werden. § (z. B., wenn Medikamente zur Verwendung in Arzneimitteln oder medizinischen Geräten oder in speziellen Drogenkonsumräumen benötigt werden). Das Anpflanzen, Betreiben, Herstellen und Freisetzen von Arzneimitteln usw. ist ohne entsprechende Genehmigung nicht gestattet.

  • Wirtschaftsrecht

    Der Begriff „Wirtschaftsrecht“ ist kein allgemein akzeptierter Begriff. Allgemein gilt dies für alle Rechtsnormen und Maßnahmen staatlicher Akteure, die die rechtlichen Verhältnisse aller am Wirtschaftsleben beteiligten Personen berühren. Es umfasst alle Angelegenheiten des Privatrechts sowie alle Angelegenheiten des öffentlichen Rechts.

    Das private Wirtschaftsrecht umfasst z.B.,

    - Handelsrecht

    - Gesellschaftsrecht

    - Kartellrecht

    - Wettbewerbsrecht

    - Wirtschaftsrechtsschutz

    Wirtschaftsverwaltungsrecht wie

    - Handelsrecht

    - Außenwirtschaftsrecht

    - öffentliches Preisrecht

    - Devisen-, Bank- und Wertpapierrecht

    - Berg-, Energie- und Atomrecht

    - Subventions- und Wirtschaftstätigkeitsrecht der öffentlichen Hand

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